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Kerstin Wörl, Verbraucherzentrale Bayern
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Wie schützt man sich vor unseriösen Internetangeboten?
(Filmsymbol für Video-O-Töne bitte anklicken)
Dieser Frage ging Vision50plus.de aus ureigenem Interesse nach, da schwarze Schafe auch kostenlose Angebote wie dieses Internetmagazin oder Vermittlungsbörsen wie
www.mitwohnbörse50plus.de und
www.PflegeWG.de in Misskredit bringen. Kerstin Wörl, Rechtsassessorin im Referat Recht der
Verbraucherzentrale Bayern, rät im Video-Interview, was zu beachten ist,
ehe man von einem Angebot im Internet Gebrauch macht. Darüber hinaus erläutert Kerstin Wörl, wie man reagieren sollte, wenn unerwartet eine Rechnung für ein
angeblich genutztes Internetangebot ins Haus flattert.
Frau Wörl,,
vielen Surfern ist nicht bekannt, dass man auch im Internet wirksame Verträge schließen kann, und zwar ganz ohne
Unterschrift, einfach nur per Mausklick. Verlassen sich unseriöse Anbieter allein auf diese Unwissenheit?
Kerstin Wörl, Verbraucherzentrale Bayern, antwortet im Video ( 22 Sek.)
Üble Tricks lassen so manches Angebot nur allzu verlockend erscheinen...
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 21 Sek.)
Kommen Abzocker damit durch?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 18 Sek.)
Was sollte ein Surfer tun, wenn er im Briefkasten eine Rechnung findet für ein Angebot, das er irrtümlich für kostenlos gehalten und genutzt hat?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 21 Sek.)
Wie liegt der Fall, wenn sich ein Nutzer nicht mehr genau erinnert, ob er - wie behauptet - ein bestimmtes Angebot genutzt hat?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 26 Sek.)
Sie empfehlen betroffenen Internetnutzern, sich von der Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes oder von einem Anwalt
beraten zu lassen, denn etwa die Widerrufsfrist kann sich im Einzelfall durchaus verlängern - wann zum Beispiel?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 37 Sek.)
Was tun, wenn ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt mahnt?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 24 Sek.)
Also: Hat man sich einmal gegen eine unberechtigte Forderung zur Wehr gesetzt, dann einfach nur abwarten, bis ein
gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Und was dann?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 15 Sek.)
Ob der fordernde Internetanbieter tatsächlich Klage erheben wird, ist nicht sicher einzuschätzen. Sicher ist aber: Er
muss beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Damit ist er zunächst einmal in der Beweislast. Reicht es als
Beweis aus, wenn allein die Adressdaten und/oder die gespeicherte IP-Adresse vorgelegt werden?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 16 Sek.)
Abschließende Frage: Wie kann man sich vor all diesen Unannehmlichkeiten schützen? Worauf sollte man achten, um Betrügern
möglichst nicht ins Netz zu gehen?
Kerstin Wörl antwortet im Video ( 38 Sek.)
Musterbriefe der Verbraucherzentrale Bayern zum Thema finden Sie hier
Weitere Informationen:
Initiative D21:
Mit Gütesiegeln im Internet sicherer einkaufen
"Angeklickt und abgezockt"
Im Internet locken Betrüger mit angeblichen Gratis-Angeboten und Gewinnspielen
Von Marco Völklein, Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2008
ZDF-Sendung WISO (2. April 2007) zum Thema Abzocke im Internet -> mehr
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