Ursula Kremer-Preiß, Sozialwissenschaftlerin, KDA

Ambulant betreute Wohngruppen im Überblick

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Betreute Wohngemeinschaften - auch PflegeWGs genannt - stehen als neue Form der Versorgung von Pflegebedürftigen neben der traditionellen häuslichen Betreuung und der vollstationären Pflege im Heim. Mit einer besonderen Form, der ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft, beschäftigte sich der 3. Fachtag des Münchner Sozialreferats am 23.1.07 im Kulturhaus Milbertshofen. Ursula Kremer-Preiß vom Kuratorium Deutsche Altershilfe erläuterte in ihrem Vortrag, was man unter dieser neuen Betreuungsform versteht (s.u.). Im Video-Interview mit Vision50plus.de äußerte sich die Referentin zu einzelnen Aspekten noch etwas genauer:


Frau Kremer-Preiß,
nach Ihren Erkenntnissen liegt die ideale Bewohnerzahl für eine ambulant betreute Wohngruppe bei 6 bis 8. Die ersten Initiativen hatten dagegen noch eine Gruppengröße von um vier Personen im Auge - als deutlichen Gegenpart zu großen Einrichtungen...




Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(0.43)


Als Obergrenze nennen Sie 12 Bewohner - warum wird es ab dieser Zahl schwieriger?



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(0.34)


Worin sehen Sie die großen Vorteile der ambulant betreuten Wohngemeinschaften?



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(1.46)


Was ist trotz aller Vorteile auch zu bedenken?



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(0.44)


Als Pflegebedürftiger lebt man hier also mit ähnlichen grundsätzlichen Risiken wie bei einer Betreuung durch Angehörige zu Hause...*



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(0.27)


Sie machen darauf aufmerksam, dass nicht jede Pflegekraft für die Arbeit in einer betreuten Wohngruppe geeignet ist...



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(1.49)


Wer eine ambulant betreute Wohngruppe gründen möchte, hat also noch mit einigen Problemen zu kämpfen, man denke auch an die Finanzierung, die ordnungsrechtliche Einordnung durch die Heimaufsichten, die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten usw. Sie zeigen sich jedoch überzeugt, dass diese Rahmenbedingungen nach und nach verbessert werden. Nur in einem Punkt bleiben Sie skeptisch...



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(0.45)


Im Sinne der Pflegebedürftigen müsste es doch erklärtes Ziel aller sein, die Grundgedanken der ambulant betreuten Wohngemeinschaften in bestehende Institutionen hineinzutragen...



Ursula Kremer-Preiß antwortet im Video
(0.51)


* Sehen Sie dazu auch:

die Studie Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen)


Prof. Dr. Ursula Lehr, Gerontologin (2003)




Zum Thema Wohnen im Alter -> Studie des Bundesfamilienministeriums



Weitere Interviews zum Fachtag des Münchner Sozialreferats:

  • Annette Schwarzenau, Vorsitzende des Berliner Vereins für Selbstbestimmtes Wohnen e.V.

  • Gertraud von Gaessler, Leiterin des Sozialamtes der Stadt München

  • Gunter Crößmann, Sprecher des bundesweiten Facharbeitskreises Heimgesetz



  • Aus den Vortragsunterlagen von Frau Kremer-Preiß:

    Typische Merkmale von Wohn- und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige
  • Gemeinschaftliches Zusammenleben von 6 - 8 pflegebedürftigen, älteren Menschen in einer barrierefrei gestalteten Wohnung
  • Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer (teilweise mit eigenem Duschbad/WC), eingerichtet mit vertrautem Mobiliar; Wohnküche, Bad und andere Gemeinschaftsräume werden gemeinsam genutzt
  • Betreuungskräfte organisieren das Gruppenleben und den Haushalt
  • Weitere individuell notwendige Hilfen werden von zusätzlichen Pflegekräften geleistet

  • Grundprinzipien von Wohn- und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige
  • Selbstständigkeit und Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten
  • Alltagsvertrautheit und individuelle Lebensgestaltung ermöglichen
  • Versorgungssicherheit und Wohlbefinden gewährleisten

  • Vorteile von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Kleinteilig und flexibel auf unterschiedliche Bedarfe anzupassen
  • Integration in Wohnungsbestand und Quartiersbezug
  • Sicherung einer hohen Betreuungsintensität und Alltagsnormalität
  • Gewährleistung von Selbstbestimmung und geteilter Verantwortung

  • Unterschiedliche Betreuungskonzepte bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Sicherung einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung bei demenziell Erkrankten
  • Gewährleistung einer stundenweisen Betreuung für Personen mit geringem Hilfebedarf

  • Finanzierungsprobleme
  • Ausfallzeiten
  • Ambulante Pflegesätze
  • Gedeckelte Sozialhilfesätze
  • Behandlungspflege nicht bezahlt

  • Verfahren zur Qualitätssicherung
  • Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards
  • Bildung von Auftragsgemeinschaften
  • Freiwillige externe Kontrolle
  • Schaffung von Transparenz
  • Qualifizierung von Mitarbeitern

  • Unterschiedliche Positionen der Heimaufsichten im Umgang mit betreuten Wohngruppen in der Praxis
    1.) Einige Heimaufsichten sehen diese Wohngruppen nur im Rahmen des Heimgesetzes
    2.) Andere Heimaufsichten bestehen nicht auf einer Anwendung des Heimgesetzes, wenn
  • wenn formale Abgrenzungskriterien wie 'Trennung von Vermieter und Dienstleister' und 'Gewährleistung der Wahlfreiheit bezüglich der Pflegedienstleister' erfüllt sind
  • oder
  • wenn nachgewiesen wird, dass folgende Abgrenzungskriterien tatsächlich erfüllt sind:
    a) keine wirtschaftl. Verflechtung von Vermieter und Dienstleister
    b) Unabhängigkeit der Pflegedienstleistungen von Betreuung und Verpflegung
    c) Faktische Durchsetzbarkeit der Wahlfreiheit

    Initiativen zur Entwicklung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung für ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Verein Selbstbestimmt Wohnen im Alter (SWA), Berlin
  • Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg
  • Initiative Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (IWO)
  • Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz, Freiburg
  • (ehemalige) Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung, Hannover
  • Bundesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
  • Bundesmodellprogramm "Qualitätssicherung für ambulant betreute Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz

  • Beispiele für ambulant betreute Wohngruppen aus dem Vortrag von Frau Kremer-Preiß:
  • Seniorenwohnpark Dießen am Ammersee
    (6 Hausgemeinschaften für je 7 pflegebedürftige u. vordringlich demenzerkrankte ältere Menschen, davon 1 Kurzzeitpflegegruppe)
  • Villa Hittorfstraße, Münster
  • Alt und Jung-Wohngemeinschaft e.V., Bielefeld
  • Hof Dellbrügge, Steinhagen-Amshausen


  • Sehen Sie dazu auch den virtuellen Rundgang durch die Krumbholzvillen, ein Wohnhaus mit Betreuung.


    Literaturhinweis:
    Ratgeber: Leben und Wohnen im Alter, Stiftung Warentest (Hrsg.)