Dr. med. Ottilie Randzio, MDK Bayern

Neues Instrument zur Wirksamkeits- u. Wirtschaftlichkeitsprüfung in Pflegeheimen

Transparenz und Vergleichbarkeit im Pflegemarkt - sowohl für den Verbraucher als auch für die Pflegekassen und -heime zu schaffen, so lautet der ausdrückliche Auftrag des Gesetzgebers in § 79, XI. Sozialgesetzbuch. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung allein reicht nach Überzeugung von Dr. Ottilie Randzio vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Bayern jedoch nicht aus. Solche Prüfungen gebe es bereits seit langem, ohne dass die Pflegequalität besser geworden wäre. Auf Ergebnisqualität sei bisher eben nie geachtet worden, obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich auch zur Wirksamkeitsprüfung ermutige.

Bei der Entwicklung des neuen Instruments wurden nun endlich beide Aspekte berücksichtigt. Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Pflegekassen beauftragte zwei Fachgruppen: Wirtschaftsprüfer erarbeiteten Kriterien für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der MDK fragte nach den Voraussetzungen für eine Wirksamkeit sogenannter aktivierender Pflege. Vorgabe für beide Fachgruppen: Ihre Ergebnisse sollten zueinander in Korrelation gesetzt werden können, um dem Verbraucher einen Überblick zum Preis-Leistungs-Verhältnis zu geben.

Wichtigstes Kriterium für die Wirksamkeitsprüfung war laut Randzio, dass das Pflegepersonal die Wünsche, Gewohnheiten und die noch vorhandenen Ressourcen des Pflegebedürftigen berücksichtigt. Informationen dazu habe man sich aus drei Quellen beschafft:
  • wo noch möglich vom Heimbewohner selbst, auch durch Untersuchung seines körperlichen Zustandes/ von den Angehörigen
  • von der Bezugspflegeperson/ was weiß sie über spezielle Wünsche des Pflegebedürftigen?
  • aus der Pflegedokumentation des zurückliegenden Halbjahres/ wie ging das Pflegepersonal mit besonderen Ereignissen um?

  • Randzio sieht im vorliegenden Verfahren ein valides Prüfinstrument, will sich einer Hinterfragung und Weiterentwicklung jedoch nicht verschließen. Im Herbst 06 sollen die Prüfanleitung wie auch die bereits vorliegenden Prüfergebnisse - soweit die betroffenen Heime einverstanden sind - im Internet veröffentlicht werden, um eine Diskussion über eventuelle Schwächen des Verfahrens zu ermöglichen.

    Getestet wurde das neue zweigleisige Prüfverfahren bisher in 26 Pflegeheimen. Die Mehrzahl der rund 1.400 bayerischen Einrichtungen hatte die angebotene freiwillige Teilnahme abgelehnt. Von repräsentativen Ergebnissen könne daher nicht die Rede sein, so Randzio. Es gebe aber durchaus Hinweise, dass eine humane und aktivierende Pflege wirtschaftlich zu erbringen sei.

    Eine bedeutende Rolle spiele dabei das Management der Einrichtungen. Dafür spreche die Tatsache, dass gut bewertete Heime von starken Persönlichkeiten mit hoher fachlicher Qualifikation geführt würden. Diese Heimleiter seien in der Lage, ihre Mitarbeiter zu fördern und zu motivieren - ein deutlicher Wettbewerbsvorteil, wenn nun endlich mehr Transparenz geschaffen werde.

    Randzio ermutigt denn auch weniger gut bewertete Heime, die Herausforderung anzunehmen und von den Besten zu lernen. Sie und ihre Kollegen seien gerne bereit, Kontakt zu Heimen mit besseren Beurteilungen herzustellen. Einige Einrichtungen hätten bereits gleich nach Bekanntgabe der Prüfergebnisse von diesem Angebot Gebrauch gemacht und seien so auf dem Weg an die Spitze.


    Sehen Sie dazu auch den Video-Beitrag mit Harold Engel, der als Vertreter der AOK Bayern die Entwicklung des neuen Prüfverfahrens mit in Auftrag gegeben hatte.